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Allgemeine Geschäftsbedingungen Teilnahme-/ Anmeldebedingungen Stand: Jan 2002 / vorherige Ausgaben hiermit ungültig / Änderungen vorbehalten
o Schriftliche, mündliche (auch telefonische) und Online Anmeldungen werden von beiden Seiten als verbindlich betrachtet. Spezielle Platzwünsche nur bei Eingang Vorkasse von minimum fünf Tagen vor Marktbeginn möglich (sofern Standplatz nicht schon vergeben). o Wird der Standplatz innerhalb von drei Tagen vor Veranstaltungsbeginn abgesagt und kann vom Aussteller kein Ersatzteilnehmer gemeldet werden, ist die gesamte Standgebühr trotzdem fällig. o Bei Absage bis zu vier Tagen vor Beginn der Veranstaltung wird in jedem Falle eine Bearbeitungsgebühr von 5.- EUR berechnet (Erstattung der Vorkasse abzüglich BAG). o Bei Nichterscheinen ohne Abmeldung und wenn keine Vorkasse eingezahlt wurde, wird eine Rechnung in Höhe der gesamten Standmiete (lfdm bzw. Tisch zum TK- Preis) plus Bearbeitungsgebühr (BAG), zugestellt. o Standgebühr ist grundsätzlich vor Aufbaubeginn fällig. o Generell wird immer die grösste Länge des Standes zur Berechnung der Standmiete herangezogen! Die Standtiefe beträgt maximal 2 Meter! Abweichungen sind bei Anmeldung anzugeben und werden extra berechnet (z.B. Zelt, Pavillon, Marktschirme, spezielle Tische, etc.). Bei Hallenveranstaltungen kann die maximale Standtiefe auch geringer sein! o Kleiderständer sind bei Anmeldung anzugeben und werden extra berechnet. o Stromanschluß nur auf Anfrage - Berechnung separat.
o Reinigungskaution wird am Stand kassiert. Auszahlung erfolgt am Veranstaltungsende nach ordnungsgemäßer Entsorgung des eigenen Mülls bzw. Abfalls (Verstoß bedingt Konventionalstrafe in Höhe von 25.- EUR und wird polizeilich angezeigt). o Den Anweisungen des Veranstalters sowie seiner Vertretungen ist Folge zu leisten (Zuwiderhandlung bedingt sofortigen Ausschluß und führt gegebenenfalls zur Anzeige, Standgebühr wird trotzdem fällig). o Jeder Aussteller nimmt auf eigenes Risiko teil. HAFTUNG JEGLICHER ART durch den Veranstalter AUSGESCHLOSSEN! o Kein Verkauf vor offiziellem Marktbeginn zulässig (Zeiten sind den einzelnen Veranstaltungen zu entnehmen). Sämtliche Ware ist vom Aussteller entsprechend abzudecken. o NICHT ERLAUBT zum Verkauf sind: NEUWAREN, REPLIKEN, WAFFEN aller Art, PORNOGRAPHISCHE ARTIKEL - SCHRIFTEN - MAGAZINE - FILME - VIDEOS, LEICHT ENTFLAMMBARE ARTIKEL, LEBENDE TIERE, NATIONALSOZIALISTISCHE SCHRIFTEN- und GEGENSTÄNDE! Nur gebrauchte und selbstgebastelte Gegenstände sind zugelassen. o Zulassung gewerblicher Händler nur mit gültigem Reisegewerbeschein und innerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten, sowie zuzüglich der MwSt. o Name und Adresse sind nach Aufbau vom Aussteller deutlich sichtbar am Stand anzubringen. o Werbung ist nur für den eigenen Stand (und auch nur im Standbereich) zulässig. Fremdwerbung jeglicher Art ist im gesamten Marktbereich verboten. o Abbaubeginn frühestens 30 Minuten vor Veranstaltungsende (bitte denken Sie an die Besucher). Zuwiderhandlung bedingt Konventionalstrafe in Höhe von 25.- EUR und hat Ausschluß von allen weiteren STA |